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Friseurbetriebe durften am 4. Mai wieder öffnen. Hier finden Sie alle Informationen und praktische Materialien für einen reibungslosen "Neustart".
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg haben am 29. April 2020 eine gemeinsame Richtlinie zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Friseurbetrieben veröffentlicht. Sie definiert den Rahmen für Friseurbetriebe, die ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen:
Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben
Darüber hinaus gelten auch die Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Auf dieser Seite werden beantwortet die BG wichtige Fragen:
Arbeitsschutz, Hygiene, Antworten auf häufige Fragen
Beide Regelungen sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und ergänzen denSARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums um branchenspezifische Vorgaben.
Ziel ist es, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus für Inhaber, Beschäftigte und Kunden von Friseursalons bestmöglich zu reduzieren.
Die Richtlinie zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Friseurbetrieben finden Sie hier: Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben (PDF) Außerdem gelten diese Vorgaben der Berufsgenossenschaft: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk Bei der Erhebung der Kundendaten helfen dieses Infoblatt und eine praktische Vorlage:
Infoblatt: Erhebung von Kundendaten in Friseursalons (54kB) Mustervorlage: Informationsblatt für Friseurkunden (17kB)
Praktische Plakate für die Abstands- und Hygieneregeln finden Sie in unserem „Exit-Kit“:
Corona-Phase: Exit-Kit für Handwerksbetriebe (21530kB)
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Haarraum "Frisör im Loretto" Andreas Haas,
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